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   Auszug aus der Offenbacher  Taxiverordnung
1.Grundtarif
2,00 Euro
2.         Tarif I
Das Entgelt für Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes montags bis freitags in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr entspricht einem Kilometerpreis für die ersten 3 Kilometer von
(Schaltung nach je 66,66 Metern = 10 Cent)
1,50 Euro
danach
(Schaltung nach je 76,92 Metern = 10 Cent).
1,30 Euro
3.         Tarif II
Das Entgelt für Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes montags bis freitags in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr und samstags, sonntags und an Feiertagen entspricht einem Kilometerpreis für die ersten 3 Kilometer
von
(Schaltung nach je 66,66 Metern = 10 Cent)
1,50 Euro
danach
(Schaltung nach je 71,43 Metern = 10 Cent).
1,40 Euro
4.         Wartezeit Das Entgelt für Wartezeit - auch verkehrsbedingt -
entspricht einem Stundenpreis von
24,00 Euro
 
 
 
 

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